Gutachten belegt: keine Gefahr durch Heilpraktiker!

Wie ich schon mehrfach berichtet habe gibt es recht ernst zu nehmende Tendenzen, die Tätigkeit der Heilpraktiker in Deutschland einzuschränken oder den Beruf gleich ganz abzuschaffen. Aus dieser Idee heraus hat der Bundesgesundheitsminister im Jahr 2019 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben zur Klärung, welchen Gestaltungsspielraum der Gesetzgeber hierbei hat. Auch wenn Herr Spahn derzeit seinen Focus eher auf ein anderes Thema richtet, so ist dieses Gutachten doch nicht uninteressant. Denn oft werden seltsame Dinge beschlossen, wenn man abgelenkt ist und nicht so genau hinschaut.

Gutachten Bundesgesundheitsministerium

Gutachten Bundesgesundheitsministerium

Daher wurde die Veröffentlichung des Gutachtens im Kreis der Heilpraktiker mit Spannung erwartet. Die Maßstäbe für die Analyse sind das Verfassungsrecht, das Selbstbestimmungsrecht und die Recht auf freie Berufsausübung. Insbesondere das Grundrecht auf Unversehrtheit und Leben hat eine hohe Priorität.

Die rechtlichen Hintergründe und die Geschichte des Berufstandes werden hier umfassend analysiert. Eine entscheidende Erkenntnis ist, dass die Abschaffung des Heilpraktikerberufs keine Option darstellt. Es besteht keine rechtliche Grundlage hierfür. „Im Moment ist kein Grund erkennbar, der es aus verfassungsrechtlicher Sicht rechtfertigen könnte, den Heilpraktikerberuf abzuschaffen“ (S. 264 des Gutachtens).

Gutachten belegt: keine Gefahr durch Heilpraktiker

Auch wenn die Kritiker dies immer wieder behaupten: es liegen keine Umstände vor, die darauf schließen lassen, dass durch die Tätigkeit der Heilprakter die Sicherheit der Patienten gefährdet sei. Im Gegenteil, es gibt nur sehr wenige Einzelfälle, bei denen Menschen zu Schaden gekommen sind. Dies erlaubt keine generellen Aussagen, die eine Neuregelung oder gar Abschaffung des ganzen Berufsstandes erzwingen würden. „Von dem Berufsstand der Heilpraktiker gehen insgesamt keine schweren, nachweisbaren oder auch nur höchstwahrscheinlichen Gefahren aus. … Das kriminelle Verhalten Einzelner kann nicht die Abschaffung eines gesamten Berufsstandes rechtfertigen, zumal sich derartige Vorkommnisse auch in anderen Heilkundeberufen ereignen.“ Fazit: Schwarze Schafe gibt es überall.

Bei über 1,5 Millionen Eintragungen in der juris-Datenbank seien bei der Suche nach dem Stichwort „Heilpraktikererlaubnis“ nur 360 Entscheidungen aufgetaucht. Bei diesen handelte es sich aber überwiegend um Wettbewerbsverstöße oder um strafbare Tätigkeiten ohne Erlaubnis und nicht um eine Gesundheitsgefährdung durch zugelassene Heilpraktiker. Es besteht eine sehr niedrige Anzahl zivil- oder strafrechtlicher Haftungsfälle. Dies spricht sogar gegen eine Nachbesserungspflicht durch den Gesetzgeber, so das Gutachten.

Mündige Patienten dürfen weiterhin ihre Therapie selbst bestimmen

Aus Sicht der Patienten ist auch diese Aussage beachtenswert: „Die Abschaffung des Heilpraktikerberufs bedeutet zugleich einen erheblichen Eingriff in die Autonomie derjenigen Personen, die die Berufstätigen aufsuchen. Diesen Patienten kann nicht pauschal die Absicht der Selbstschädigung unterstellt werden. Umso mehr ist ein solcher Eingriff mit Fakten zu belegen und mit dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit zu rechtfertigen.“ Mündige Patienten wissen also sehr wohl, was sie tun und begeben sich nicht in Gefahr.

Das klingt soweit erst mal gut. Das Gutachten kommt auch zu der Schlussfolgerung, dass das Heilpraktikerrecht an sich neu geregelt werden muss. Dies betrifft die Ausbildung und die Überprüfung zur Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Dies ist aus meiner Sicht auch erstrebenswert, da hier wirklich keine einheitlichen Regelungen bestehen und dadurch die Kritik an unserem Berufsstand immer wieder laut wird.

Bedenklich ist allerdings die Überlegung, den Begriff der Heilkunde in „ärztliche Heilkunde“ und „Alternativheilkunde“ zu unterscheiden. Als Alternativheilkunde wird hier vorgeschlagen, dass nur Methoden, „die nicht Teil der eigenen Tradition oder konventionellen Medizin des Landes und nicht in das Gesundheitssystem integriert sind“ angewendet werden dürfen. Nur Methoden für die „in der Schulmedizin übliche Wirksamkeitsnachweis nicht geführt werden“ können gelten somit als Alternativmedizin. Alle anderen Methoden sollen unter Arztvorbehalt gestellt werden. Was bedeutet das?

„Raten statt messen“ oder „messen statt raten“?

Sobald also ein Wirksamkeitsnachweis besteht, die Methode also als wissenschaftlich anerkannt ist, so soll diese nicht mehr durch Heilpraktiker angewendet werden dürfen laut Vorschlag des Rechtsgutachtens. Für meine Praxis fallen mir da in erster Linie alle Laboruntersuchungen ein. Diese stellen in den allermeisten Fällen die Grundlage meiner Therapiepläne dar. Statt einer wissenschaftlichen Grundlage auf der Basis von Laboruntersuchungen würde unsere Diagnostik in einen nebulösen Tätigkeitsbereich von „raten statt messen“ geschoben. Ohne vernünftige Diagnose bleibt die Erstellung der Therapiepläne ein Ratespiel – zu Lasten der Patienten.

Sobald für ein Medikament ein Wirksamkeitsnachweis besteht, dann dürfte dieses nicht mehr empfohlen werden. Die Messung der Herzratenvariabilität zur Beurteilung des vegetativen Nervensystems dürfte theoretisch auch nicht mehr angewendet werden, da es sich um ein Verfahren handelt, dass in der Schulmedizin etabliert ist. Dabei hat sich dieses Verfahren in meiner Praxis schnell als sehr hilfreich erwiesen.

Unter Arztvorbehalt sollten nach diesem Gutachten auch bestimmte Tätigkeiten gestellt werden, wie invasiven Maßnahmen. Dies betrifft Blutentnahme oder Injektionen, aber auch die Akupunktur. Diese gilt aus Sicht der Krankenkassen aber nur bei Knieschmerzen oder Beschwerden im Bereich der Lendenwirbelsäule als wirksam. Wird dann die gesamte Akupunktur für alle anderen Indikationen abgeschafft?

Einschränkungen können auch das Aus bedeuten

Dies alles würde für viele Heilpraktiker eine deutliche Einschränkung ihres Tätigkeitsfeldes darstellen. Ist die Wirksamkeit erwiesen, dann darfst du es nicht mehr anwenden. Mein therapeutischer Ansatz, komplementär (also ergänzend) und eben nicht alternativ zu arbeiten, steht mit diesem Gutachten in Gefahr. Wie häufig werde ich von meinen Patienten gefragt: „warum macht mein Arzt diese Untersuchungen nicht?“ Weil der Arzt prinzipiell nur die Grundversorgung sicher zu stellen hat. Im normalen Blutbild werden max. 20 Parameter bestimmt. Alles was darüber hinausgeht muss ins Budget passen und wird daher selten bestimmt. Dabei sind gerade Hormone im Speichel, organische Säuren im Urin oder die Bestimmung der Flora und der Darmschleimhaut im Stuhl viel aussagekräftiger. Für die Suche nach den Ursachen von Beschwerden, vor allem bei chronischen Kranken, bleibt häufig keine Zeit und kein Budget.

Ärzte dürften nach dieser Einordnung aber übrigens auch keine Therapien mehr anwenden, die in den Alternativbereich fallen. In welchen Bereich würde denn dann wohl die Pflanzenheilkunde fallen? Schließlich gibt es für eine Vielzahl von Heilkräutern und die Heilpilze einen Wirksamkeitsnachweis. Auch die Aufteilung der Bioresonanztherapie wäre interessant. Die Mehrzahl der Bicom Geräte steht in Arztpraxen und nicht bei Heilpraktikern, obwohl es keinen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis gibt.

Auch haben sich viele Ärzte im Bereich der Naturheilkunde weitergebildet und bieten verschiedene Verfahren aus diesem Bereich an. Eine klare Trennung wird aus Sicht der Ärzte also auch nicht erwünscht sein.

Wie entscheidet der Gesetzgeber? Wie geht es weiter?

Nach diesem Gutachten bleibt es weiter interessant, wie sich die Politik positioniert. Es wird bekanntermaßen ja nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Der BDH hat vor der heutigen Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die etablierten Parteien nach ihrer Einschätzung im Hinblick auf angewendete Methoden und Fortbehalt der Heilpraktiker befragt. Zur wichtigen Frage zu dem Erhalt der invasiven Maßnahmen (unter Voraussetzung von Patientensicherheit und Hygiene) stehen die Parteien von einem klaren „ja“ über „jein“ bis zu einem klaren „nein“ durch die SPD. Die Antworten waren allesamt sehr unterschiedlich. Inwieweit sich dies auf die Bundesebene der Parteien übertragen lässt wird interessant sein, wenn zur anstehenden Bundestagswahl diese Umfrage wiederholt wird.

Quellen:

Gutachten BMG

BDH

Mein Beitrag darf gerne geteilt werden:

Wenn Sie auf die entsprechenden Buttons klicken, werden Daten an Facebook oder WhatsApp übertragen und unter Umständen dort auch gespeichert. Die Betreiberin dieser Seite hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung und deren weitere Verwendung durch die sozialen Netzwerke.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte meiner Erklärung zum 
Datenschutz.