„Kinderarzt fürchtet Ansturm wegen Kita-Attesten“. So war es Ende Juni in der Presse zu lesen. Denn damit Kinder auch mit einer laufenden Nase weiter in die Kita gehen dürfen brauchen sie laut NRW-Familienministerium ein Attest, dass es sich nicht um eine Corona Infektion handelt. Ein harmloser Heuschnupfen zwingt somit zum Besuch beim Kinderarzt.
Die Pollen haben Hochsaison! Starker Pollenflug ist im Moment für Gräser und Roggen angesagt.
Wäre es nicht spätestens jetzt sinnvoll, die Allergien zu behandeln? Schmerzfrei und ohne Nebenwirkungen?!
Der Sprecher des Landesverbands der Kinderärzte Nordrhein, Edwin Ackermann stellte gegenüber der Presse fest: „im derzeitigen Praxisalltag erleben wir Kinder- und Jugendärzte teilweise groteske Veranlassungen für Kita-Verbote – zum Beispiel Mückenstiche, laufende Nasen bei bekannter Gräserpollenallergie, Husten bei bekanntem und gut eingestelltem Asthma, juckende Hautausschläge durch Schwitzen bei bekannter Neurodermitis.“ Weiter führte er aus: „Ein Elternteil muss jetzt wegen der laufenden Nase der Arbeit fernbleiben, benötigt dafür einen ‚Arbeitsunfähigkeitsschein Kind‘ und muss deshalb eine Arztpraxis aufsuchen.“ Im Ergebnis bedeute das: „Ein banaler Schnupfen führt zu einem mehrtägigen Kita-Verbot und das betreffende Kind erlebt keine konstante, sondern eine ständig unterbrochene Betreuung in der Kita.“
Alternative zum Attest: Behandlung!
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Quelle: Ruhrnachrichten