Ein Punkt für die Heilpraktiker: Laboranalysen bleiben erlaubt!

Mal wieder hatte sich heftiges Unheil für unseren Berufsstand angebahnt. Der seriösen Arbeit der Heilpraktiker sollte ein grundlegender Punkt entzogen werden. Wie bei vielen meiner KollegInnen sind klassische Laboranalysen der Standard meiner Diagnosen. Ausgerechnet diese wirklich unverzichtbare Praxis wollte man uns streichen.

Labordiagnostik © shotsstudio/Shotshop.com

Laboranalysen in der Naturheilpraxis (© shotsstudio/Shotshop.com

Nach dem Entwurf zum neuen MTA-Gesetz hätten Heilpraktiker keine Laboranalysen mehr anfordern dürfen. Die meisten meiner Patienten kennen das: entweder ich nehme ihnen Blut ab oder ich gebe ihnen Labormaterial mit für Stuhl-, Urin- oder Speichelproben. Diese gehen dann ins Labor und einige Tage später bekomme ich die qualifizierten Ergebnisse. Hieraus erstelle ich meine Diagnose und danach den Therapieplan. Valide Werte als Basis für die Behandlung – nur so kann seriöse Arbeit erfolgen!

Der Berufsverband deutscher Laborärzte hatte sich nun aber zum Ziel gesetzt, uns dies zu untersagen. Sie sehen uns Heilpraktiker als nicht qualifiziert genug für die Tätigkeit im Labor. Nun, wir wollen ja auch gar nicht im Labor arbeiten – aber in diesem Zusammenhang wäre die Berechtigung Laboranalysen anzufordern ebenfalls gestrichen worden. Dies hätte seriöses Arbeiten nahezu unmöglich gemacht, die Basis für die Therapien entzogen und viele Praxen zum Aufgeben gezwungen.

Laborwerte sind eine wesentliche Basis für die Diagnose und bislang selbstverständlich in der ganzheitlichen Therapie. Gerade die Möglichkeit, neben den Standardwerten auch auf weitere Parameter zu untersuchen macht den Erfolg in einer Heilpraktikerpraxis aus. Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann lesen Sie hier, welche Laborwerte Ihr Arzt wahrscheinlich nicht untersucht, obwohl sie der Schlüssel zu ihren Beschwerden sein könnten.

Laboranalysen bleiben – der Gesetzentwurf ist vom Tisch!

Der Bundestag hat am 28.01.2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des MTA-Gesetzes in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung angenommen – mit den Stimmen der Großen Koalition, der LINKEN und der GRÜNEN. Die AfD lehnte ihn ab, die FDP enthielt sich. Das MTA-Reformgesetz muss nun noch durch den Bundesrat bestätigt werden. Es soll dann am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Verschiedene Vertreter der Parteien haben sich für die Streichung der Änderungen und die Beibehaltung unserer diagnostischen Möglichkeiten ausgesprochen. Insbesondere der CDU-Abgeordnete Alexander Krauß hat sich für unsere Belange stark gemacht. Nachdem der Bundesgesundheitsminister letztes Jahr noch ein Gutachten zur möglichen Abschaffung des Heilpraktiker Berufes in Auftrag gegeben hat, macht es Mut auch endlich einmal positive Worte im deutschen Bundestag zu hören. Seine Rede können Sie hier hören. An dieser Stelle vielen Dank dafür!

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